Dipl.-Ing. Siegfried Noack
Bausachverständiger, Beratender Ingenieur
Dipl.-Ing. Siegfried Noack
Summter Straße 196
12623 Berlin
Telefon:030/ 6588 0577
Telefax:030/ 6588 0578
Mobil:0177/ 7577 077
E-Mail:
siegfried.noack@berlin.de
Als unabhängiger Bausachverständiger und Beratender Ingenieur mit langjähriger Berufserfahrung biete ich Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung und Betreuung mit folgendem Leistungsspektrum an:
Erfassung und Bewertung von Schäden an Gebäuden und Außenanlagen baulicher Art, Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen, Ermittlung der Kosten für die Sanierung.
Das Beweisgutachten dient der Erhebung und Sicherung von Beweisen. Es wird auf Antrag einer Partei oder durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen erstellt. Das Gutachten kann in einem Rechtsstreit als Beweismittel verwendet werden.
Zur Erstellung eines Gerichtsgutachtens wird ein Sachverständiger, z.B. im Rahmen eines Rechtsstreits vom Gericht beauftragt, um bestimmte Sachfragen zu untersuchen und zu beantworten. Die Aufgabenstellung für den Sachverständigen wird immer vom Richter formuliert.
Privatgutachten werden ohne Inanspruchnahme eines Gerichts durch Privatpersonen oder Firmen in Auftrag gegeben. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Auftraggeber. Es ist ratsam, auch beim Privatgutachten alle Beteiligten umfassend in die Gutachtenerarbeitung einzubeziehen. So kann das Privatgutachten seinen Zweck zur Streitvermeidung am besten erfüllen.
Erfassung und Dokumentation des Zustandes von Gebäuden und baulichen Anlagen, insbesondere Erfassung von vorhandenen Schäden, z.B. vor Beginn und nach Beendigung einer Baumaßnahme. Erfassung und Dokumentation von Mängeln und Schäden an Gebäuden vor der Durchführung eines Rechtsstreites bzw. vor der Mängelbeseitigung.
Begutachtung der Ausführungsplanung einschließlich der Baubeschreibung des Herstellers, Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Überwachung der Bauausführung auf Einhaltung der geltenden Normen und Verarbeitungsrichtlinien, der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Planung, der Baubeschreibung, der Baugenehmigung und der statischen Berechnung, Überprüfung der Abrechnungen der Baufirmen.
Durchführung der Bauabnahmen im Auftrag der Bauherren oder fachtechnische Begleitung der Bauherren während der Abnahme.
Beratung von Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser bezüglich der bautechnischen Qualität von Gebäuden; Ermittlung ggf. vorhandener Bauschäden; Ermittlung ggf. erforderlicher Sanierungskosten; Beratung bezüglich ggf. erforderlicher Sondergutachten. Für die Kaufberatung wird ein Gutachten erarbeitet oder es erfolgt eine Objektbesichtigung mit mündlicher Beratung.
Analyse vorhandener Bausubstanz auf bautechnische und anlagetechnische Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung. Erarbeitung von Empfehlungen für die energetische Verbesserung einschl. Kostenermittlung.
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